Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SENTONA Reisen e.K.
- AGB Busanmietung -
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen SENTONA Reisen e.K., Geschäftsinhaber Timo Keller (nachfolgend „SENTONA Reisen e.K.“), und unseren Kunden (nachfolgend Auftraggeber) bei der Anmietung von Omnibussen mit Fahrer.
Sie gelten für alle Angebote, Buchungen und Beförderungsleistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
SENTONA Reisen e.K. empfiehlt, diese Bedingungen vor Vertragsschluss sorgfältig zu lesen. Bei Gruppenfahrten bittet SENTONA Reisen e.K. den jeweiligen Ansprechpartner oder Reiseleiter, die Inhalte auch an Mitreisende weiterzugeben.
Diese AGB bilden die Grundlage für eine sichere, transparente und zuverlässige Durchführung Ihrer Fahrt.
§1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
- Für alle Vertragsbeziehungen zwischen SENTONA Reisen e.K. und dem Auftraggeber gelten in folgender Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen)
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Vorschriften
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und selbstständig tätigen Auftraggebern.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere aus dem Personenbeförderungsrecht oder europäischen Regelungen, bleiben unberührt.
§2 Vertragsabschluss
- Anfragen zu Beförderungsleistungen können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über digitale Formulare erfolgen.
- Informationen zu Fahrzeugen, Preisen oder Verfügbarkeiten stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der Orientierung.
- Mit der Buchung oder Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages ab.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SENTONA Reisen e.K. den Auftrag ausdrücklich bestätigt (z. B. per E-Mail oder schriftlicher Auftragsbestätigung).
- Erfolgt eine Buchung über ein Online-System, kommt der Vertrag mit Abschluss des Buchungsvorgangs und unserer Bestätigung zustande.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde an sein Angebot für einen angemessenen Zeitraum gebunden. Innerhalb dieser Zeit kann Sentona den Auftrag annehmen.
- Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.
- In Einzelfällen kann ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnetes Angebot von Sentona bereits ein Vertragsangebot darstellen. Der Vertrag kommt dann mit Annahme durch den Kunden zustande.
- Bei Gruppen, Firmen, Vereinen oder Institutionen ist der jeweilige Auftraggeber alleiniger Vertragspartner. Dieser haftet für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch die angemeldeten Fahrgäste.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei der Anmietung von Bussen in der Regel nicht, da es sich um eine termingebundene Dienstleistung im Bereich Freizeit- und Beförderungsleistungen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
§3 Leistungsumfang
- Unsere Leistung besteht in der Bereitstellung eines Omnibusses mit Fahrpersonal zur Personenbeförderung im vereinbarten Umfang.
- Die Beförderung erfolgt auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Sicherheitsbestimmungen.
- Ein bestimmter Beförderungserfolg (z. B. rechtzeitiges Erreichen von Veranstaltungen, Flügen oder Terminen) ist nicht geschuldet.
- Der Anlass oder Zweck einer Fahrt (z. B. Hochzeit, Konzert, Veranstaltung oder Ausflug) ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn er ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Änderungen oder der Wegfall des Fahrtanlasses begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenfreie Vertragsauflösung oder Rückerstattung.
- Fahrzeiten werden unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Witterung, gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie betrieblichen Abläufen geplant. Verspätungen aufgrund dieser Faktoren lassen sich nicht vollständig ausschließen.
- Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, übernimmt SENTONA Reisen e.K. keine Haftung für verspätete Ankünfte oder daraus entstehende Folgekosten (z. B. verpasste Flüge, Veranstaltungen oder Anschlüsse).
- Unsere Leistung umfasst nicht die Aufsicht über Fahrgäste. Bei Gruppen, Schulklassen oder Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht den jeweiligen Begleitpersonen oder Auftraggebern.
- Besondere Anforderungen, insbesondere bei Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität, sind uns rechtzeitig vor Fahrtantritt mitzuteilen. Zusätzliche Aufwendungen können gesondert berechnet werden.
- Für im Fahrzeug zurückgelassene oder verlorene Gegenstände übernimmt SENTONA Reisen e.K. keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei Fahrten ins Ausland ist der Auftraggeber für die Einhaltung aller Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll- und sonstigen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt auch für die Mitführung erforderlicher Dokumente durch die Fahrgäste.
- Sitzplatzzuweisungen können aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen durch unser Fahrpersonal angepasst werden.
- Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze oder Sitzplatzorganisation.
- Unser Fahrpersonal ist berechtigt, aus Sicherheits-, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen Sitzplatzänderungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder bei besonderen Bedürfnissen einzelner Fahrgäste
§4 Leistungsänderungen und Fahrzeugeinsatz
- Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss sind zulässig, soweit sie erforderlich sind und den Gesamtcharakter der vereinbarten Beförderung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Insbesondere behält sich SENTONA Reisen e.K. vor, bei technischen Defekten, betrieblichen Gründen oder unvorhersehbaren Ereignissen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug einzusetzen.
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder eine bestimmte Ausstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Ist der Einsatz des ursprünglich geplanten Fahrzeugs nicht möglich, ist SENTONA Reisen e.K. berechtigt, ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge einzusetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
- Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere Unfälle, plötzliche technische Defekte, höhere Gewalt, extreme Witterung oder behördliche Maßnahmen, berechtigen uns zu entsprechenden Leistungsanpassungen.
- Bei erheblichen Leistungsänderungen wird der Kunde unverzüglich informiert. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Preis die Bereitstellung des Fahrzeugs mit Fahrer sowie die vereinbarte Einsatzzeit und Kilometerleistung.
- Zusätzliche Kosten, insbesondere für Maut, Parkgebühren, Einfahrtsgenehmigungen, Fähren, Übernachtungskosten des Fahrpersonals oder sonstige Nebenkosten, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
- Mehrleistungen, insbesondere Einsatzzeitverlängerungen, zusätzliche Kilometer, Routenänderungen oder vom Kunden veranlasste Wartezeiten, werden nachberechnet.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich.
- Sofern Vorauszahlungen oder Anzahlungen vereinbart wurden, sind diese fristgerecht zu leisten. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, ist SENTONA Reisen e.K. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung auszusetzen.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§6 Preisänderungen
- Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie auf unvorhersehbaren Kostensteigerungen beruhen, insbesondere bei Kraftstoff-, Personal- oder Mautkosten.
- Eine Anpassung erfolgt nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein angemessener Zeitraum liegt.
- Bei erheblichen Preisänderungen wird der Kunde vor Fahrtantritt informiert. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§7 Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann jederzeit vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
- Im Falle eines Rücktritts behält sich SENTONA Reisen e.K. vor, eine angemessene Stornogebühr zu berechnen.
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornostaffeln:
- bis 30 Tage vor Fahrtbeginn: 10 % des Auftragswertes
- 29 bis 14 Tage: 30 %
- 13 bis 7 Tage: 50 %
- 6 bis 2 Tage: 75 %
- weniger als 48 Stunden oder Nichtantritt: 90–100 %
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Rücktritt und Kündigung durch SENTONA Reisen e.K.
- SENTONA Reisen e.K. ist berechtigt, vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurückzutreten oder nach Fahrtbeginn die Beförderung abzubrechen, wenn:
- der Auftraggeber trotz Mahnung wesentliche vertragliche Pflichten verletzt (z. B. Zahlungsverzug),
- von Fahrgästen eine Gefährdung für Sicherheit, Ordnung oder Fahrzeug ausgeht,
- Anweisungen unseres Fahrpersonals nicht befolgt werden,
- unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen (z. B. höhere Gewalt, extreme Witterung, behördliche Maßnahmen).
- In diesen Fällen behält SENTONA Reisen e.K. den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
- Entstehen Mehrkosten durch ein vom Auftraggeber oder dessen Fahrgästen verursachtes Verhalten (z. B. Fahrtabbruch, Sonderreinigung, zusätzliche Rückführung), sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
- Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit sie zwingend sind.
§9 Haftung
- Die Haftung der SENTONA Reisen e.K. richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Für Schäden haftet SENTONA Reisen e.K. unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung von SENTONA Reisen e.K. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, verpasste Veranstaltungen oder Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Personenbeförderungsgesetz, bleiben unberührt.
§10 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist für das Verhalten seiner Fahrgäste während der gesamten Beförderung verantwortlich.
- Den Anweisungen unseres Fahrpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Fahrablaufs.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden am Fahrzeug oder an Einrichtungen, die durch ihn oder seine Fahrgäste verursacht werden.
- Bei übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung behält sich SENTONA Reisen e.K. vor, entsprechende Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
- Während der Fahrt sind die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Insbesondere besteht Anschnallpflicht, sofern Sicherheitsgurte vorhanden sind.
- Fahrgäste, die trotz Aufforderung gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, Anweisungen unseres Fahrpersonals missachten oder die Durchführung der Fahrt erheblich stören, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung.
- Beanstandungen bezüglich der Durchführung der Fahrt oder des Fahrzeugs sind unverzüglich während der Fahrt unserem Fahrpersonal mitzuteilen, damit eine unmittelbare Abhilfe möglich ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Problemen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren.
§11 Verjährung
- Ansprüche des Auftraggebers gegen SENTONA Reisen e.K. verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei sonstigen vertraglichen Ansprüchen, die nicht auf Schäden im Sinne von Absatz 2 beruhen, beträgt die Verjährungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – ein Jahr.
- Die verkürzte Verjährungsfrist gilt insbesondere für Ansprüche wegen:
- Verspätungen oder Leistungsabweichungen,
- Mängeln der Beförderungsleistung,
- Beanstandungen hinsichtlich Komfort oder Ausstattung,
- sonstiger vertraglicher Pflichtverletzungen ohne Personenschäden.
- Die Verjährungsfrist beginnt mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 199 BGB.
- Schweben zwischen den Parteien Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, ist die Verjährung während dieser Zeit gehemmt.
- Zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften sowie spezialgesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere aus dem Personenbeförderungsrecht, bleiben unberührt.
§12 Besondere Umstände (z. B. Pandemien, behördliche Auflagen)
- Die Durchführung der Beförderung erfolgt stets unter Beachtung der zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
- Änderungen von Beförderungsbedingungen aufgrund behördlicher Auflagen (z. B. Sitzplatzbeschränkungen, Hygienemaßnahmen oder Zugangsvorschriften) bleiben vorbehalten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vorgaben an seine Fahrgäste weiterzugeben und deren Einhaltung sicherzustellen.
- Soweit Leistungen aufgrund solcher Umstände nur eingeschränkt erbracht werden können, begründet dies keinen Anspruch auf kostenfreie Vertragsauflösung, sofern die Beförderung im Wesentlichen erbracht werden kann.
§13 Verbraucherstreitbeilegung
SENTONA Reisen e.K. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§14 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Unternehmenssitz.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen
§15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
SENTONA Reisen e.K.
Huckarder Straße 289 | D – 44369 Dortmund
Tel.: 02 31 / 17 65 52 75
Mail: info@sentona-reisen.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden individuell für das Unternehmen SENTONA Reisen e.K. erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung durch Dritte – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Stand: 18.04.2026
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